Blog Erbrecht
Erbrecht betrifft oft sehr persönliche Lebenssituationen – und wirft viele Fragen auf. In meinem Blog finden Sie verständlich erklärte Informationen zu häufigen Fragen aus der Praxis, von der Erbausschlagung bis zum Pflichtteil. Erbrecht wirft oft mehr Fragen auf als Antworten - gerade in persönlichen Situationen. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, erste Zusammenhänge zu verstehen. Für individuelle Klarheit bin ich gern persönlich für Sie da.
Was wird aus meinem Haustier, wenn ich nicht mehr bin?
„Was wird aus meinem Haustier, wenn ich nicht mehr bin?“ – im Rahmen meiner Testamentsberatung bekomme ich diese Frage oft von Alleinstehenden und von kinderlosen Paaren gestellt. Ein Haustier, egal ob groß oder klein, hat Bedürfnisse und benötigt ebenso wie ein (Klein-) Kind eine intensive Betreuung. Es muss also eine mindestens ausreichende Vorsorge für den Tag X getroffen werden.
Testamentsberatung: Vorsicht bei Anhängen zum Testament!
Ein privatschriftliches Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Das gilt auch für Anhänge bzw. Anlagen zum Testament, wenn diese letztwillige Verfügungen enthalten. Wird die zwingende Form nicht eingehalten, ist die Anlage und womöglich das gesamte Testament unwirksam.
Das Problem der Erbausschlagung bei „abgerissenen Familienverhältnissen“
Wenn ein einigermaßen enger Angehöriger verstorben ist, zu dem man keinen Kontakt hatte, kann schnelles Handeln nötig sein. Denn je nach den Familienverhältnissen und den Vermögensverhältnissen des Verstorbenen läuft man Gefahr, einen problematischen oder gar überschuldeten Nachlass zu erben. Auf Auskünfte von Behörden sollte man sich nicht verlassen!
Ehevertrag „modifizierte Zugewinngemeinschaft“ mit Folgen für Erbquote und Pflichtteilsquote:
Der Güterstand, in dem die Eheleute verheiratet waren im Zeitpunkt des Erbfalles, ist entscheidend für die – gesetzliche – Erb- und Pflichtteilsquote der Kinder. Der gesetzliche Erbteil des Ehegatten beträgt mindestens ein Viertel. Für den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt, dass das Viertel sich zum pauschalen Ausgleich des Zugewinns um ein weiteres Viertel auf ein Halb erhöht – und die gesetzlichen Erb- und Pflichtteile der Kinder dadurch mindert. Allerdings kann die Zugewinngemeinschaft modifiziert werden.
Testamentsberatung: Minderjähriges Kind – Ausschluss der Eltern von der Vermögenssorge
Wer geschieden ist und ein Kind hat oder wer ein nichteheliches Kind hat, sollte auch an die Vermögenssorge für das Kind denken. Denn sollte Ihr Kind, wenn es von Ihnen erbt, noch minderjährig sein, dann wäre der andere Elternteil vermögenssorgeberechtigt und könnte Ihr Vermögen bzw. das Ihres Kindes in Gefahr bringen. Errichten Sie daher besser beizeiten ein Testament, um das künftige Erbe Ihres Kindes zu sichern.
Mangelnde Testierfähigkeit - ein nicht immer erfolgreicher Einwand
Testamente fallen nicht immer so aus, dass sie denjenigen, die darin vorkommen oder auch nicht vorkommen, gefallen. War der Verfasser des Testaments (Testator) bei der Errichtung schon recht alt und geistig vielleicht nicht mehr ganz auf der Höhe, wollen diejenigen, die mit dem Testament nicht einverstanden sind, dieses “anfechten” mit der Begründung, der Verfasser sei nicht testierfähig gewesen und das Testament daher unwirksam. Ein Testament wegen mangelnder Testierfähigkeit “zu kippen”, ist allerdings schwierig.
Achtung: Verjährung!
Wie viele andere Ansprüche können Ansprüche auf einen Pflichtteil und auf ein Vermächtnis verjähren. Die Verjährungsfrist beginntz ab einem bestimmten Zeitpunkt zu laufen. Dieser Zeitpunkt hat etwas zu tun mit Ihrer Kenntnis von dem Anspruch. Und nach einem bestimmten Zeitraum ist die Verjährungsfrist dann abgelaufen. Nach dem Ablauf der Verjährungsfrist muss Ihr Schuldner dann nicht mehr an Sie zahlen.
Der Erbverzicht: Ein ganz heißes Eisen!
In schwierigen familiären Konstellationen überlegen sich - künftige - Erblasser, wie sie ein bestimmtes Familienmitglied, das irgendwie “nicht passt”, so “loswerden” können, dass das Erbe dereinst möglichst ungeschmälert an die übrige Familie gehen kann. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der Erbverzicht ist die für den Verzichtenden gefährlichste Möglichkeit!
Was Sie beachten müssen, damit das geerbte Elternhaus steuerfrei bleibt
Das sogenannte Familienheim – das kann auch eine Eigentumswohnung sein! - ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer befreit. Dieses Privileg der Steuerbefreiung hat der Gesetzgeber aus sozialen Gründen geschaffen. Aus diesem Grund sind die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung auch sehr streng und verursachen manchen Erben Kopfzerbrechen.
Was eine vorweggenommene Erbfolge bedeutet
Vorweggenommene Erbfolge heißt, mit warmer Hand zu geben - unter Anrechnung auf den späteren Erbteil.
Wie errichte ich ein Testament bei Trennung und Scheidung
Wer in Trennung oder Scheidung lebt, hat zunächst einmal andere Sorgen, als sich auch noch um ein Testament zu kümmern. Dies ist aber wichtig, um das Erbe Ihrer Kinder zu schützen.
Wie errichte ich ein Testament in der Patchwork-Familie?
Eine Patchwork-Familie ist eine Ehe oder nichteheliche Lebensgemeinschaft, bei der mindestens einer der Ehegatten oder Partner mindestens ein Kind aus einer vorherigen Verbindung hat. Wegen der oft sehr unterschiedlichen Interessenlagen ist eine Testamentsgestaltung in der Patchwork-Familie herausfordernd, fehler- und streitanfällig.
Wie vermeide ich Fehler im Berliner Testament
Das Problem bei der klassischen Form des Berliner Testaments ist seine mangelnde Flexibilität. Hier gilt es nachzusteuern.
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament. Das heißt, eine Person schreibt das Testament und beide Personen unterschreiben es.
Erben ohne Testament: Die gesetzliche Erbfolge
Was gilt, wenn es kein oder kein wirksames Testament gibt: Die gesetzliche Erbfolge gilt immer dann, wenn die verstorbene Person bewusst kein Testament oder aber kein gültiges Testament hinterlassen hat.
Wer über die Testierfähigkeit eines Erblassers entscheidet
Viele Erbstreitigkeiten drehen sich um die Frage, ob der Erblasser bei der Errichtung seines Testaments (noch) testierfähig war. Diejenigen, die das Testament für wirksam halten, berufen sich auf die Feststellung des beurkundenden Notars, dass „der Erschienene“ nach seiner Überzeugung bei der Beurkundung des Testaments testierfähig gewesen sei. Dies ist falsch.
Wie errichte ich ein Testament und vermeide die häufigsten Fehler
Ein Testament zu errichten, ist nicht immer einfach. Es gibt Formalien zu beachten und inhaltlich ist, je nach dem, wie viele Personen Sie bedenken möchten, auch einiges zu berücksichtigen.
Pflichtteil – der „Haken“ am Berliner Testament
Das sogenannte Berliner Testament ist eine bestimmte Form des Gemeinschaftlichen Testaments.
Konfliktträchtig kann ein Berliner Testament werden, wenn Kinder oder sonstige Abkömmlinge vorhanden sind.
Pflichtteilsverzicht vereinbaren – Wann das sinnvoll ist
Der Pflichtteil des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners oder eines nahen Angehörigen ist sakrosankt. Denn er ist ein grundrechtlich verbriefter Anspruch auf eine Mindestteilhabe am Nachlass.
Erben und Steuern: Was gilt in Hamburg und wann wird es teuer?
Das Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt nicht nur für Hamburg, sondern ist bundesweit einheitlich geregelt im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz. Dieses Gesetz behandelt alle Zuwendungen unter Lebenden (Schenkungsteuer) und alle Zuwendungen von Todes wegen (Erbschaftsteuer).
Digitaler Nachlass – Wer erbt meine Online-Konten & Daten?
Dieses Thema geht all diejenigen an, die im Internet nicht nur Suchfunktionen benutzen, sondern die sich aktiv im Internet präsentieren und dort Geschäfte abschließen.
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