Rechtsanwältin Kathrin Fedder-Wendt lächelt in die Kamera

Blog Erbrecht

Erbrecht betrifft oft sehr persönliche Lebenssituationen – und wirft viele Fragen auf. In meinem Blog finden Sie verständlich erklärte Informationen zu häufigen Fragen aus der Praxis, von der Erbausschlagung bis zum Pflichtteil. Erbrecht wirft oft mehr Fragen auf als Antworten - gerade in persönlichen Situationen. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, erste Zusammenhänge zu verstehen. Für individuelle Klarheit bin ich gern persönlich für Sie da.

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Zerstrittene Erbengemeinschaft und Generalvollmacht:Wie man „mauernde“ Miterben zum Reden bringen kann

Tiere sind im deutschen Recht nicht erbberechtigt. Sie fallen, ebenso wie das Hausgrundstück, das Auto und das Boot, „in den Nachlass“ bzw. „in die Erbmasse“. Aber nicht jeder Erbe kann oder möchte ein Haustier halten oder übernehmen. Auch haben Haustiere, ähnlich wie Menschen, Bedürfnisse. Aus diesem Grund sind spezielle testamentarische Anordnungen nötig. Damit es Ihrem Haustier nach Ihrem Ableben weiterhin gut geht.

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Was wird aus meinem Haustier, wenn ich nicht mehr bin?

„Was wird aus meinem Haustier, wenn ich nicht mehr bin?“ – im Rahmen meiner Testamentsberatung bekomme ich diese Frage oft von Alleinstehenden und von kinderlosen Paaren gestellt. Ein Haustier, egal ob groß oder klein, hat Bedürfnisse und benötigt ebenso wie ein (Klein-) Kind eine intensive Betreuung. Es muss also eine mindestens ausreichende Vorsorge für den Tag X getroffen werden.

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Das Problem der Erbausschlagung bei „abgerissenen Familienverhältnissen“

Wenn ein einigermaßen enger Angehöriger verstorben ist, zu dem man keinen Kontakt hatte, kann schnelles Handeln nötig sein. Denn je nach den Familienverhältnissen und den Vermögensverhältnissen des Verstorbenen läuft man Gefahr, einen problematischen oder gar überschuldeten Nachlass zu erben. Auf Auskünfte von Behörden sollte man sich nicht verlassen!

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Ehevertrag „modifizierte Zugewinngemeinschaft“ mit Folgen für Erbquote und Pflichtteilsquote:

Der Güterstand, in dem die Eheleute verheiratet waren im Zeitpunkt des Erbfalles, ist entscheidend für die – gesetzliche – Erb- und Pflichtteilsquote der Kinder. Der gesetzliche Erbteil des Ehegatten beträgt mindestens ein Viertel. Für den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt, dass das Viertel sich zum pauschalen Ausgleich des Zugewinns um ein weiteres Viertel auf ein Halb erhöht – und die gesetzlichen Erb- und Pflichtteile der Kinder dadurch mindert. Allerdings kann die Zugewinngemeinschaft modifiziert werden.

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Testamentsberatung: Minderjähriges Kind – Ausschluss der Eltern von der Vermögenssorge

Wer geschieden ist und ein Kind hat oder wer ein nichteheliches Kind hat, sollte auch an die Vermögenssorge für das Kind denken. Denn sollte Ihr Kind, wenn es von Ihnen erbt, noch minderjährig sein, dann wäre der andere Elternteil vermögenssorgeberechtigt und könnte Ihr Vermögen bzw. das Ihres Kindes in Gefahr bringen. Errichten Sie daher besser beizeiten ein Testament, um das künftige Erbe Ihres Kindes zu sichern.

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Mangelnde Testierfähigkeit - ein nicht immer erfolgreicher Einwand

Testamente fallen nicht immer so aus, dass sie denjenigen, die darin vorkommen oder auch nicht vorkommen, gefallen. War der Verfasser des Testaments (Testator) bei der Errichtung schon recht alt und geistig vielleicht nicht mehr ganz auf der Höhe, wollen diejenigen, die mit dem Testament nicht einverstanden sind, dieses “anfechten” mit der Begründung, der Verfasser sei nicht testierfähig gewesen und das Testament daher unwirksam. Ein Testament wegen mangelnder Testierfähigkeit “zu kippen”, ist allerdings schwierig.

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Achtung: Verjährung!

Wie viele andere Ansprüche können Ansprüche auf einen Pflichtteil und auf ein Vermächtnis verjähren. Die Verjährungsfrist beginntz ab einem bestimmten Zeitpunkt zu laufen. Dieser Zeitpunkt hat etwas zu tun mit Ihrer Kenntnis von dem Anspruch. Und nach einem bestimmten Zeitraum ist die Verjährungsfrist dann abgelaufen. Nach dem Ablauf der Verjährungsfrist muss Ihr Schuldner dann nicht mehr an Sie zahlen.

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Der Erbverzicht: Ein ganz heißes Eisen!

In schwierigen familiären Konstellationen überlegen sich - künftige - Erblasser, wie sie ein bestimmtes Familienmitglied, das irgendwie “nicht passt”, so “loswerden” können, dass das Erbe dereinst möglichst ungeschmälert an die übrige Familie gehen kann. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der Erbverzicht ist die für den Verzichtenden gefährlichste Möglichkeit!

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Was Sie beachten müssen, damit das geerbte Elternhaus steuerfrei bleibt

Das sogenannte Familienheim – das kann auch eine Eigentumswohnung sein! - ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer befreit. Dieses Privileg der Steuerbefreiung hat der Gesetzgeber aus sozialen Gründen geschaffen. Aus diesem Grund sind die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung auch sehr streng und verursachen manchen Erben Kopfzerbrechen.

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Wie errichte ich ein Testament in der Patchwork-Familie?

Eine Patchwork-Familie ist eine Ehe oder nichteheliche Lebensgemeinschaft, bei der mindestens einer der Ehegatten oder Partner mindestens ein Kind aus einer vorherigen Verbindung hat. Wegen der oft sehr unterschiedlichen Interessenlagen ist eine Testamentsgestaltung in der Patchwork-Familie herausfordernd, fehler- und streitanfällig.

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Wer über die Testierfähigkeit eines Erblassers entscheidet

Viele Erbstreitigkeiten drehen sich um die Frage, ob der Erblasser bei der Errichtung seines Testaments (noch) testierfähig war. Diejenigen, die das Testament für wirksam halten, berufen sich auf die Feststellung des beurkundenden Notars, dass „der Erschienene“ nach seiner Überzeugung bei der Beurkundung des Testaments testierfähig gewesen sei. Dies ist falsch.

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