Wie errichte ich ein Testament und vermeide die häufigsten Fehler
Ein Testament zu errichten, ist nicht immer einfach. Es gibt Formalien zu beachten und inhaltlich ist, je nach dem, wie viele Personen Sie bedenken möchten, auch einiges zu berücksichtigen.
Vorüberlegung: Handschriftlich oder notariell?
Wenn Sie ein Testament errichten wollen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Sie schreiben es selbst, dann ist es ein privatschriftliches Testament.
Oder Sie wählen ein notarielles Testament. Dann kontaktieren einen Notar, teilen ihm mit, welchen Inhalt Ihr Testament haben soll, und lassen es dann in Ihrem Beisein vom Notar beurkunden.
Wann sich eine notarielle Beurkundung empfiehlt
Wenn Sie Grundeigentum oder eine Eigentumswohnung haben, sollten Sie sich berücksichtigen, dass Ihre Erben als neue Eigentümer in das (Wohnungseigentums-) Grundbuch eingetragen werden müssen.
Für das Grundbuchamt benötigen Ihre Erben einen Nachweis der Erbfolge. Beim Grundbuchamt kann der Nachweis nur geführt werden durch einen Erbschein oder ersatzweise durch ein notarielles Testament.
Einen Erbschein zu beantragen, kostet – und vor allem dauert es. Die Kosten trägt der Nachlass bzw. tragen Ihre Erben.
Ein notarielles Testament kostet ebenfalls, und zwar Ihr Geld. Es ist also Ihre Entscheidung, wer die Kosten letztendlich tragen soll.
Was Sie bei einem privatschriftlichen Testament beachten müssen
Das Gesetz schreibt genau vor, wie ein privatschriftliches Testament gestaltet werden muss. Dabei wird unterschieden zwischen der formalen und der inhaltlichen Seite.
Wichtige Formalien
Damit man Ihre Urheberschaft erkennen kann:
Ihr Testament muss auf jeden Fall vom ersten bis zum letzten Wort handgeschrieben sein! Und am Ende des Textes muss Ihre Unterschrift gesetzt sein.
Wichtig: Ohne diese beiden Mindestformalien ist Ihr Testament unwirksam!
Das Testament soll eine Überschrift enthalten, etwa „Mein Testament“ oder „Mein letzter Wille“, damit man es nicht nur für einen Entwurf oder gar für eine Scherzerklärung hält.
Damit kein Streit über die Wirksamkeit Ihres Testaments entsteht:
Das Testament soll ferner den Ort und das Datum des Verfassens enthalten. Den Ort deshalb, damit notfalls geprüft werden kann, ob alle für diesen bestimmten Ort geltenden Formalien eingehalten wurden (z.B. wenn das Testament im Ausland verfasst wurde). Und das Datum deshalb, damit ein früheres von einem etwaigen späteren Testament unterschieden werden kann.
Was inhaltlich zu beachten ist
Vorüberlegung: Wer soll Erbe werden?
Legen Sie zunächst für sich fest, wer Ihr Erbe, also Ihr Rechtsnachfolger werden, das heißt die volle Verantwortung für Ihren Nachlass übernehmen soll. Diese Person oder diese Personen müssen Sie, um Missverständnisse und Streit zu vermeiden, als Erben bezeichnen.
Und: Bitte verwechseln Sie auch nicht „vererben“ und „vermachen“. Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung, mit der die bedachte Person gerade nicht Ihr Rechtsnachfolger werden, sondern nur ein Geschenk erhalten soll.
Wer soll zu welchen Quoten erben?
Bitte beachten Sie, dass nicht nach Gegenständen geerbt wird, sondern nach Quoten.
Ganz misslich und streitanfällig sind Verteilungstestamente! Also bitte nicht schreiben: Der X bekommt mein Haus, der Y mein Auto und die Z bekommt mein Geld!
Besser ist es, Sie schreiben: Der X, der Y und die Z sollen mich zu gleichen Anteilen / wahlweise: jeder zu einem Drittel beerben.
Widerruf voriger Testamente
Sollten Sie zuvor schon ein Testament errichtet haben, vernichten Sie dieses! Und schreiben Sie vorsorglich: „Ich, … (Name, Geburtsdatum und Anschrift), verfüge unter Widerruf all meiner vorherigen Testamente, für den Todesfall, was folgt:….“
Klare Sprache
Ganz wichtig ist es, genau das niederzuschreiben, was man beabsichtigt. Ein Testament muss klar gefasst sein, damit die im Testament Bedachten später nicht über die Bedeutungen Ihrer Verfügungen in Streit geraten.
Transparenz
Wenn Sie mit Ihrem Nachlass anders verfahren wollen, als Ihre Angehörigen es von Ihnen erwarten, wäre es gut, dies genau zu kommunizieren. Entweder im Testament selbst, aber besser noch zu Ihren Lebzeiten. Damit es nach Ihrem Ableben möglichst keinen Streit gibt – Erbstreitigkeiten können überaus unschön werden!
Das Unternehmertestament
Wer ein eigenes Unternehmen hat, ist gut beraten, in einem gesonderten Unternehmertestament genaue Verfügungen zu treffen, was nach seinem Ableben geschehen soll.
Verwahrung
Schließlich ist zu überlegen, wo das Testament verwahrt werden soll:
Bei Ihnen zu Hause? In Ihrem Bankschließfach? Oder bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht/Nachlassgericht (Kosten ca. 95 Euro)?
Auf jeden Fall sollten Sie eine Kopie oder besser noch eine Zweitschrift fertigen und von einer Vertrauensperson verwahren lassen.
Fazit
Ein Testament zu errichten, erfordert viele Überlegungen. Planen Sie genau, um späteren Streit unter Ihren Erben zu vermeiden.
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Wenn Sie aus folgenden Gründen daran gehindert sind, ein privatschriftliches Testament zu machen:
Sie sind blind oder stark sehbehindert, Sie sind schreibbehindert oder Sie sind unter achtzehn, aber mindestens sechzehn Jahre alt.
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Den Zusatz schreiben Sie entweder in Ihr Testament unter Ihre Unterschrift, oder auf einen gesonderten Bogen Papier, den Sie fest mit Ihrem Testament verbinden.
Sie schreiben „Zusatz zu meinem Testament vom ….: ……….“ Diesen Zusatz versehen Sie wiederum mit Ort, Datum und vor allem mit Ihrer Unterschrift.
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Sie streichen die Verfügung durch und schreiben an den Rand „gestrichen am (Datum)“ und versehen den Vermerk mit Ihrer Unterschrift oder Ihrem Kürzel.
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