Erbenhaftung vermeiden

Durch die Annahme der Erbschaft „wächst“ der Erbe in die Rechtsposition des Erblassers „hinein“: Alles, was dem Erblasser gehörte, ist nun seins, auch die Schulden des Erblassers: Das Eigenvermögen (Privatvermögen) des Erben verschmilzt mit dem des Erblassers.

Wer also die Erbschaft annimmt oder die Frist für die Ausschlagung versäumt, steht für die ihm hinterlassenen Schulden des Erblassers nicht nur mit dem Nachlassvermögen ein, sondern auch mit seinem gesamten privaten Vermögen.

Lesen Sie hier, wie Sie eine Verschmelzung von Nachlass und Ihrem privaten Vermögen vermeiden.

Rechtsanwältin Fedder-Wendt berät eine Klientin zum Thema Erbenhaftung

So verhindern Sie den Zugriff von Nachlassgläubigern auf Ihr Privatvermögen

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