Wie errichte ich ein Testament in der Patchwork-Familie?

Eine Patchwork-Familie ist eine Ehe oder nichteheliche Lebensgemeinschaft, bei der mindestens einer der Ehegatten oder Partner mindestens ein Kind aus einer vorherigen Verbindung hat. Wegen der oft sehr unterschiedlichen Interessenlagen ist eine Testamentsgestaltung in der Patchwork-Familie herausfordernd, fehler- und streitanfällig.

Den Vermögensmassen der jeweiligen (Ehe-) Partner stehen die Rechte der jeweils eigenen und der Stiefkinder gegenüber.

 
 

Was für nichteheliche Lebensgemeinschaften gilt

Nichteheliche Lebenspartner sind im Gegensatz zu Eheleuten keine gesetzlichen Erben des jeweils anderen Lebenspartners und im übrigen auch nicht pflichtteilsberechtigt. Soll der nichteheliche Lebenspartner versorgt werden, muss er testamentarisch berücksichtigt werden.

Gemeinschaftliche Testamente (z.B. das Berliner Testament) sind in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft allerdings nicht zulässig. Es muss daher jeder Lebenspartner ein eigenes Testament errichten.

Was für Stiefkinder gilt

Für Stiefkinder gilt ebenfalls: Sie sind gegenüber dem Stiefelternteil weder gesetzlich erb- noch pflichtteilsberechtigt. Sollen ein oder alle Stiefkinder mitversorgt werden, muss also der Stiefelternteil entsprechende testamentarische Verfügungen treffen.

Was „unsere Kinder“ bedeuten soll

Wenn Sie ein gemeinschaftliches Testament errichten, definieren Sie darin unbedingt, welche Bedeutung die Formulierung „unsere Kinder“ haben soll. Führen Sie die bedachten Kinder entweder namentlich auf oder stellen Sie klar, ob die nur die gemeinsamen Kinder oder ob alle, d.h. auch die jeweiligen Stiefkinder, gemeint sind.

Vorsicht beim Berliner Testament

Bitte überlegen Sie genau, ob Sie mit Ihrem Ehepartner in einer Patchwork-Familie ein Berliner Testament aufsetzen. Ein Berliner Testament mit dem Inhalt, dass die Ehegatten sich im ersten Erbfall gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, ist in einer Patchwork-Familie überaus streitanfällig.

Aus meiner Erfahrung reagieren die jeweiligen leiblichen Kinder überaus empfindlich darauf, zugunsten der Stiefmutter oder zugunsten des Stiefvaters enterbt worden zu sein.

Diese Überlegungen sollten Sie anstellen

  • Soll der überlebende Ehegatte/Lebenspartner hinreichend versorgt werden?

  • Welche Nachlassbeteiligung, welche Nutzungsbefugnis oder welche sonstige Absicherung soll der überlebende Ehegatte / Lebenspartner erhalten?

  • Soll verhindert werden, dass der erstversterbende Ehegatte /Lebenspartner durch Zuwendungen zu seinen Lebzeiten oder durch testamentarische Verfügungen die Stiefkinder benachteiligt?

  • Soll der überlebende Ehegatte erbrechtlich gebunden werden oder anderweitig frei testieren dürfen?

  • Soll ein (statistisch wenig wahrscheinlicher, aber dennoch möglicher) Vermögensrückfluss an geschiedene Ehepartner / frühere Lebensgefährten über (vorversterbende) einseitige Kinder ausgeschlossen werden? (Geschiedenentestament)

  • Gemeinsame und einseitige Kinder: Soll eine gleichmäßige Teilhabe aller Kinder am Nachlass gesichert werden?

  • Einseitige Kinder:  Sollen die jeweiligen Abkömmlinge nur als Erben ihres leiblichen Elternteils eingesetzt werden? Oder soll beim Schlusserbfall eine gleichmäßige Verteilung des beiderseitigen Vermögens auf alle Kinder stattfinden? 

  • Oder sollen einseitige Kinder von der Teilhabe am Nachlass möglichst ausgeschlossen werden?

Personen- und Vermögenssorge für minderjährige Kinder

Dies ist eine Hilfestellung für den Katastrophenfall. Gemeint ist der Fall, dass die Ehe- oder Lebenspartner gleichzeitig oder infolge desselben Ereignisses kurz nacheinander versterben:

 

"Falls mein Kind/meine Kinder oder eines hiervon

bzw.

Falls unser Kind/unsere Kinder oder eines hiervon

bei meinem/unserem Tod noch minderjährig ist/sind,

ersuche ich / ersuchen wir das Familiengericht, Herrn / Frau ..... als Vormund zu bestellen."

 

Alternativ:

 

"Falls mein Kind/meine Kinder oder eines hiervon

bzw.

Falls unser Kind/unsere Kinder oder eines hiervon

bei meinem/unserem Tod noch minderjährig ist/sind,

ersuche ich / ersuchen wir das Familiengericht,

- die Personenfürsorge Herrn/Frau ..... zu übertragen;

- die Vermögensfürsorge soll Herrn/Frau .... übertragen werden."

Fazit

Ein Testament in einer Patchwork-Familiensituation zu errichten, erfordert sehr viel Überlegung und Sorgfalt. Da derlei Testamente fehler- und auch streitanfällig sind, sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

  • Die oft unterschiedlichen Interessenlagen der Geschwister, Halb- und Stiefgeschwister, die nicht nur miteinander, sondern womöglich auch mit den Interessen des jeweiligen Stiefelternteils kollidieren.

  • Indem man zumindest versucht, die jeweils einseitigen Kinder durch notarielle und entgeltliche Erb- und Pflichtteilsverzichte aus der Erbfolge zu entfernen.

  • Im Zivilrecht sind Stiefkinder, wie ausgeführt, keine gesetzlichen Erben.

    Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer hingegen werden sie behandelt wie leibliche Kinder und haben die gleichen Freibeträge.

 

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Kathrin Fedder-Wendt

Kathrin Fedder-Wendt ist Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Erbrecht und berät ihre Mandanten in Hamburg und Umgebung. Ihr besonderer Fokus liegt auf Pflichtteilsansprüchen und Testamentsgestaltung. Sie verbindet juristische Präzision mit Erfahrung und einem klaren Blick für praktikable Lösungen – auch in komplexen familiären Situationen.

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Wie vermeide ich Fehler im Berliner Testament