Generalvorsorgevollmacht: So beugen Sie Ihrer eigenen Handlungsunfähigkeit und der Ihrer Erben vor

Generalvorsorgevollmacht Beratung

Eine Generalvorsorgevollmacht (mit oder ohne Betreuungsverfügung) ist heutzutage ein Muss. Sie ist nicht nur Ihnen nützlich, sondern auch Ihren Erben:

Leider dauert es inzwischen (viel zu) lange, bis ein Testament vom Nachlassgericht eröffnet oder bis ein Erbschein erteilt und dir Rechtsnachfolge nach einer verstorbenen Person festgestellt wurde.

In der oft langen Schwebezeit zwischen Eintritt des Erbfalls und der Feststellung der Rechtsnachfolge sind Ihre Erben ohne Vollmachten rechtlich handlungsunfähig.

Was eine Generalvorsorgevollmacht ist

Mit einer Vollmacht übertragen Sie einer – unbedingt loyalen, vertrauenswürdigen und verlässlichen! – Person rechtlich die volle Macht über einzelne Ihrer Angelegenheiten oder gar über all Ihre Angelegenheiten: Die Person darf im Rechtsverkehr in Ihrem Namen auftreten und in Ihrem Namen Verträge schließen, z. B. über die Veräußerung Ihres Grundstücks oder Ihre Unterbringung in einem Pflegeheim.

Man unterscheidet Vollmachten zum einen nach den Lebensbereichen des Vollmachtgebers, für die dem Bevollmächtigten ein Handeln erlaubt wird. Diese Lebensbereiche sind z.B. Ihre Vermögensangelegenheiten (Vermögenssorge), Ihre Wohnungsangelegenheiten (Aufenthaltsbestimmungsrecht) und die Sorge über Ihre Person (Personensorge). Eine Person, die für einzelne Rechtsgeschäfte Ihre Vollmacht erhält, ist Ihr Einzelbevollmächtigter, und eine Person, die über all Ihre Lebensbereiche eine Vollmacht von Ihnen erhält, ist Ihr Generalbevollmächtigter.

Mit einer (General-) Vorsorgevollmacht wird konkretisiert, in welchen Fällen der (General-) Bevollmächtigte für Sie tätig werden darf, z.B. im Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit wegen Krankheit oder wegen Abwesenheit.

Eine (General-) Vorsorgevollmacht wird ferner für die folgenden Zeiträume erteilt: Mit einer Vollmacht zu Lebzeiten darf der Bevollmächtigte im Zweifel sofort für Sie tätig werden, eine transmortale Vollmacht wirkt zu Ihren Lebzeiten und über Ihren Tod hinaus und die postmortale Vollmacht entfaltet erst Wirkung nach Ihrem Tod.

Bei einer Vollmacht wird schließlich auch unterschieden zwischen dem Außenverhältnis und dem Innenverhältnis, dem rechtlichen Können und dem rechtlichen Dürfen des Bevollmächtigten:

Das Außenverhältnis ist das Verhältnis zwischen Ihrem Bevollmächtigten und dem Rechtsverkehr: Um dem Bevollmächtigten eine reibungslose Wahrnehmung Ihrer Rechte und Ihrer Angelegenheiten zu ermöglichen, wird empfohlen, die Außenvollmacht und damit das rechtliche Können des Bevollmächtigten möglichst weit zu fassen, jedenfalls nicht zu stark einzugrenzen.

Das Innenverhältnis ist das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Bevollmächtigten und betrifft das, was der Bevollmächtigte nach Ihrem Willen tun darf: Es wird empfohlen, all das, was der Bevollmächtigte tun oder auch nicht tun darf, in einer Innenvollmacht genau zu festzulegen.

Die Betreuungsverfügung

Es ist sehr wichtig, die Generalvollmacht mit einer Betreuungsverfügung zu verbinden. In einer Betreuungsverfügung entscheiden Sie, (1.) dass eine Rechtsbetreuung (eine vom Betreuungsgericht angeordnete Betreuung) wegen der erteilten Vollmacht möglichst vermieden bleiben soll und, (2.) wenn doch eine Betreuung notwendig werden sollte, wer in diesem Fall welche Rechtsgeschäfte für Sie abschließen und welche Angelegenheiten für Sie erledigen darf.

Gern stehe ich Ihnen zur Verfügung bei der Abfassung einer Generalvorsorgevollmacht mit oder ohne Betreuungsverfügung und mit der Abfassung einer Vollmacht für das Innenverhältnis, und zwar idealerweise im Zusammenhang mit einer Testamentsberatung. Für diese gekoppelten Dienstleistungen können wir gern ein Pauschalhonorar vereinbaren.

Wenn der Generalbevollmächtigte nicht in Ihrem Sinn handelt

Die richtige Vorsorge für jeden Fall

Auch wenn Sie kein Testament machen und auch keine Generalvollmacht erteilen möchten:

Die nachfolgenden drei Punkte sollten Sie nie unberücksichtigt lassen! Bedenken Sie, dass Sie auch krankheits- oder unfallbedingt oder aus anderen Gründen eine Weile außerstande sein könnten, Ihre Geschäfte zu führen, und dass Sie dann einen verlässlichen Bevollmächtigten an Ihrer Stelle brauchen werden:

Sie möchten wissen, welche Ansprüche Ihnen zustehen?

In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Schritte sinnvoll sind – diskret & zuverlässig.

Ich helfe Ihnen persönlich und diskret, in Hamburg-Mitte oder per Telefon. Kontaktieren Sie mich unverbindlich per Telefon, per E-Mail oder auf dem Kontaktformular und schildern mir Ihr Anliegen.

Ich setze mich zeitnah mit Ihnen in Verbindung und wir besprechen, ob und wie ich Ihnen helfen kann und zu welchen Konditionen.