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Erbauseinandersetzungen und Vermächtniserfüllungen

Erbauseinandersetzung heißt, daß die Erbschaft unter den Miterben bzw. unter Mit-/ Erben und Vermächtnisnehmern, Auflagenbegünstigten und ggfls. auch Pflichtteilsberechtigten (ggfls. nach den Anordnungen des Erblassers) aufgeteilt wird.
Dabei können Konflikte unter den Beteiligten entstehen, bei deren Lösung ich Ihnen gern helfe mit dem Ziel der Vermeidung von Teilungsklagen oder auch Teilungsversteigerungen.

Konflikte können aber auch dadurch entstehen, daß unklar ist, wer Erbe geworden ist. Sei es, daß ein Testament unklar ist, daß es mehrere widersprüchliche Testamente gibt oder daß plötzlich ein bisher unbekannter Erbe (oder Scheinerbe) auftaucht.
An sich ist es Sache des Nachlaßgerichtes, etwa im Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins festzustellen, wer Erbe ist. Möglich ist aber auch, daß ein oder mehrere Erben eine Erbenfeststellungsklage erheben. Möglich - und zeit-, nerven-, sowie kostensparender! - ist es schließlich auch, daß alle Beteiligten sich im Rahmen eines Auslegungsvertrages auf eine bestimmte Auslegung eines Testamentes im Rahmen des Zulässigen einigen.

Streitanfällig ist schließlich auch die Situation, daß ein Erbe nach dem Testament eine Erbquote bekommt, die unterhalb seiner Pflichtteilsquote liegt.

Streitanfällig können schließlich auch Vermächtnisse sein. Das sind Zuwendungen des Verstorbenen an eine Person, die nicht Erbe, also nicht Rechtsnachfolger des Verstorbenen sein soll. Diese Person hat nur einen Anspruch gegen den Nachlaß bzw. gegen die Erben auf Erfüllung des Vermächtnisses. Streitigkeiten entstehen insbesondere dann, wenn unklar ist, wer die Kosten der Erfüllung tragen soll, oder wenn der vermachte Gegenstand sich nicht mehr im Nachlaß befindet.

In all den genannten Fällen stehe ich Ihnen zur Verfügung.

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