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Damit Sie Freude an Ihrem Erbe haben

Beratung Erben / Erbengemeinschaften

Die gute Nachricht: Erbe werden Sie ohne etwas dafür tun zu müssen – einfach, weil das Gesetz oder die verstorbene Person es so vorgesehen hat.

Die schlechte Nachricht: Dadurch, daß das Vermögen (der Nachlaß) der verstorbenen Person (Erblasser oder Erblasserin) mit dessen dem Tod (dem Erbfall) als Ganzes auf den Erben oder die Miterben übergeht, erbt dieser oder erben diese auch die Schulden des Verstorbenen!

Die noch schlechtere Nachricht: Wer die Erbschaft annimmt (oder vergißt, sie auszuschlagen!), steht für die ihm hinterlassenen Schulden des Erblassers nicht nur mit dem Nachlaßvermögen ein, sondern auch mit seinem gesamten privaten Vermögen, was durchaus gefährlich werden kann.

Wie Sie sich gegen Nachlaßgläubiger wehren: Für eine Beschränkung Ihrer Haftung auf den Nachlaß stehen Ihnen je nach Situation verschiedene Möglichkeiten offen.

Gern berate ich Sie dabei und helfe auch bei der Abwehr unbegründeter Forderungen von Nachlaßgläubigern. Ebenfalls helfe ich Ihnen, ausstehende Forderungen des Erblassers einzutreiben, sowie bei der Abgabe der Erbschaftsteuererklärung.

Aber: Es ist Eile geboten, schon im Hinblick auf die nur sechswöchige Ausschlagungsfrist.
Lesen Sie hierzu mehr unter Ernstfallplan und Erbausschlagung.

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Ich freue mich auf Ihre Anfrage, allerdings ist unsere Kommunikation nicht verschlüsselt.