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Die richtige Vorsorge für jeden Fall

Generalvorsorge-Vollmacht mit Betreuungsverfügung

Die Vorsorgevollmacht ist eine Generalvollmacht, die für den Fall gelten soll, daß der Vollmachtgeber (also Sie) infolge unvorhergesehener Umstände in einen Zustand gerät, in dem er nicht mehr handlungs- oder geschäftsfähig ist.

Neben bzw. zusammen mit der Vorsorgevollmacht sollten Sie zugunsten der Person Ihres Vertrauens eine Betreuungsverfügung treffen. Eine solche Verfügung soll die – für den Betroffenen problematische – Anordnung einer (Rechts-) Betreuung vermeiden. Muß eine Betreuung im Einzelfall dennoch angeordnet werden, wird das Betreuungsgericht Ihre Vertrauensperson, sofern diese geeignet erscheint, schnell und unproblematisch als Ihren Betreuer einsetzen.

Die Vorsorgevollmacht, die eine Betreuung verhindern soll, ist von der Rechtsprechung in den vergangenen Jahren als Instrument gestärkt worden und erfreut sich steigender Beliebtheit. Sie muß nicht notariell beurkundet werden, sondern kann privatschriftlich und damit schnell und unbürokratisch erteilt werden.

Aber: Von einer allzu allgemeinen Ausgestaltung der Vollmacht rate ich dringend ab. Vielmehr sollte diese genau auf Ihre familiären und finanziellen Verhältnisse abgestimmt sein!

Im Rahmen einer Beratung zur Testamentsgestaltung biete ich auch eine Beratung zur Gestaltung einer Vorsorgevollmacht als Paketlösung an.

Drei Punkte – Notfallplan:

Auch wenn Sie kein Testament machen möchten: Die nachfolgenden drei Punkte sollten Sie nie unberücksichtigt lassen! Bedenken Sie, daß Sie auch krankheits- oder unfallbedingt oder aus anderen Gründen eine Weile außerstande sein könnten, Ihre Geschäfte zu führen, weshalb Ihr Stellvertreter unbedingt geordnete Verhältnisse vorfinden sollte.

1. Ordnung halten (es fällt nicht immer ganz leicht...) und Notfalliste machen

Halten Sie stets Ordnung in all Ihren Unterlagen und trennen Sie diese für unterschiedliche Sachverhalte, z.B. Bank, Versicherungen, Verträge, Haus/Wohnung, Auto etc.
Vor allem der Bankordner (Kontoauszüge!) sollte immer auf dem aktuellen Stand sein.
Und auf Rechnungen sollte immer vermerkt sein, wann diese bezahlt wurden.
Stellen Sie zudem eine Liste auf, wer im Notfall zu benachrichtigen und was zu veranlassen ist.

2. Alle wichtigen Daten im Geheimfach

Notieren Sie alle PIN´s, Codewörter und sonstigen Zugangsdaten für Rechner, Handy, Bankkonten, Bankschließfächer, Internet-Accounts auf einem Zettel und deponieren Sie diesen an sicherer Stelle, notfalls bei einem Notar. Eine Person Ihres Vertrauens sollte Ihr Versteck kennen.
Oder machen Sie folgendes:
Regeln Sie den Zugriff auf Ihren PC und all Ihre mobilen Endgeräte auf Ihrem Haupt-E-Mail-Postfach und fügen Sie eine Liste aller genutzten Onlinedienste samt Nutzernamen bei.

3. Bankvollmachten

Stellen Sie sich vor, Sie sind für eine Weile oder dauerhaft daran gehindert, Ihren Angelegenheiten nachzugehen, und Ihre Lieben stehen mittellos da: Bankvollmachten sind ein Muß, und zwar "über den Tod hinaus" (Ihre Bank hält solche Formulare kostenlos vor)! Ein "Muß" sind sie aus noch einem anderen Grund:

Obgleich höchstrichterlich schon oft gerügt, verlangen viele Banken im Erbfall noch immer, daß die Erben ihnen zum Beweis ihrer Erbenstellung einen - kostspieligen - Erbschein vorlegen. Dies, obwohl die Sterbeurkunde in Verbindung mit Testament und (deutlich günstigerem) Testamenteröffnungsprotokoll die Erbenstellung ebenfalls beweisen. Diese nach wie vor geübte Praxis ist für den Bankkunden mehr als ärgerlich. Damit Ihre Lieben aber mit der Bank keinen Rechtsstreit über den Ersatz unnötig entstandener Erbscheinkosten führen müssen, erteilen Sie zumindest einem von ihnen eine Formularvollmacht.

Kontakt-Formular

Ich freue mich auf Ihre Anfrage, allerdings ist unsere Kommunikation nicht verschlüsselt.