Erbengemeinschaft: Was tun, wenn es Streit gibt?
Ein altes deutsches Sprichwort besagt, dass man einander erst richtig kennenlernt, wenn man gemeinsam geerbt hat. Es ist leider wahr, denn Erbengemeinschaften sind oft überaus streitanfällig.
Was eine Erbengemeinschaft ist
Wenn eine verstorbene Person zwei oder mehrere gesetzliche oder testamentarische Erben hinterlässt, spricht man von einer Erbengemeinschaft. Es handelt sich um eine Art Zwangsgemeinschaft nach dem Willen der verstorbenen Person. Aus diesem Grund sollte, wer ein Testament errichten möchte, immer genau überlegen, ob die vorgesehenen Erben auch zueinander passen bzw. miteinander arbeiten können.
Was eine Erbengemeinschaft rechtlich zu bedeuten hat
Eine Erbengemeinschaft bildet ein recht abstraktes Gebilde, das Gesamthandsgemeinschaft heißt: Jeder Erbe ist mit seiner Erbquote an dem gesamten Nachlass ideell beteiligt.
Anders ausgedrückt: Die Vermögensmenge Nachlass gehört allen Erben „zur gesamten Hand“.
Die Erbengemeinschaft hat also, anders als z.B. eine natürliche Person, eine GmbH, eine Aktiengesellschaft oder ein Verein, keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Die Folge: Im Gegensatz zu einer Rechtsperson kann eine Gesamthandsgemeinschaft nicht allein von sich heraus handeln. Vielmehr müssen stets alle Erben einheitlich handeln, z.B. müssen alle Erben gemeinsam die Kündigung eines Vertrages unterschreiben.
Der „Haken“ an der Erbengengemeinschaft
Das Konfliktpotential in einer Erbengemeinschaft liegt in der Pflicht zum gemeinsamen Handeln. Gemeinsames Handeln setzt einen übereinstimmenden Willen aller Erben voraus, der durchaus nicht immer gegeben ist. Aus diesem Grund gibt es so viel leerstehende Grundstücke….
Von der Pflicht zum gemeinsamen handeln gibt es nur wenige Ausnahmen, etwa dann, wenn ein Notfall vorliegt.
Wann eine Auflösung der Erbengengemeinschaft möglich ist
Rechtlich kann jeder Erbe von den Miterben jederzeit die Auflösung verlangen. Das aber nur dann, wenn der Nachlass teilungsreif ist und wenn alle Nachlassverbindlichkeiten, z.B. die Bestattungskosten, Miet- und Steuerschulden, getilgt sind. Die Auflösung einer Erbengemeinschaft heißt, dass der Nachlass an alle Erben aufgeteilt wird, und zwar wertmäßig entsprechend ihrer Erbquoten.
Das Problem: Nicht alle Nachlassgegenstände sind gleich viel wert. Wer weniger bekommt, kann die anderen auffordern, Ausgleichszahlungen zu leisten, und da fängt der Streit meist an: Wer soll Papas Oldtimer oder Mamas Brillanten bekommen und wie viel Ausgleich muss er den anderen zahlen?
Was tun bei Uneinigkeit
Zerstrittene Erbengemeinschaften stehen sich selbst im Weg, denn das Gesetz gibt zur Konfliktvermeidung leider nur wenig her. Mit einer Teilungsversteigerung, d.h. einer Zwangsversteigerung eines Grundstücks zur Aufhebung der Gemeinschaft, oder mit einer Teilungsklage zur Aufhebung der Gemeinschaft zu drohen, ist keine gute Idee, denn beide Verfahren sind risiko- und kostenträchtig.
Eine Mediation oder eine Vermittlung durch einen vertrauenswürdigen Außenstehenden könnte weiterhelfen… Aber am Ende bliebt dem einen oder anderen Miterben nur der Gang zum Anwalt.
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