Erben und Steuern: Was gilt in Hamburg und wann wird es teuer?

Das Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt nicht nur für Hamburg, sondern ist bundesweit einheitlich geregelt im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz. Dieses Gesetz behandelt alle Zuwendungen unter Lebenden (Schenkungsteuer) und alle Zuwendungen von Todes wegen (Erbschaftsteuer).

  • Im Erbschaftsteuergesetz gibt es drei Steuerklassen. Je näher der Erbe mit dem Erblasser verwandt war, umso niedriger ist die Steuerklasse, in die er fällt.

  • Die Steuersätze liegen je nach Steuerklasse zwischen 7 und 50 Prozent, je nach Höhe des jeweiligen Erwerbs.

    Besteuert wird der Netto-Nachlass, also der Nachlass abzüglich der Schulden.

  • Die Freibeträge in den Steuerklassen II und III liegen bei jeweils 20.000 Euro.

    Die Freibeträge in der Steuerklasse I (Ehegatten, Kinder, Enkel) liegen zwischen 100.000 und 500.000 Euro. 

    Es gibt auch weitere Freibeträge, zum Beispiel für die Bestattungskosten und geerbten Hausrat.

  • Je nach dem, welche Person etwas erwirbt und je nach dem, was erworben wird, gibt es weitere steuerliche Vergünstigungen. Das sind zum Beispiel der Versorgungsfreibetrag und teilweise oder gänzliche Steuerbefreiungen, etwa für den Hausrat oder für ein geerbtes Grundstück oder Unternehmen.

 
 

Wie die Erbschaftsteuer „funktioniert“

Das Thema Erbschaftsteuer betrifft all diejenigen Personen, die einen „Erwerb“ vom Erblasser gemacht haben, der den oder die Freibeträge des Erwerbers übersteigt.

Erwerber sind nicht nur die Erben, sondern auch diejenigen Personen, die ein Vermächtnis oder einen anderen Vermögensvorteil vom Erblasser zugewendet bekommen haben.

Die gute Nachricht vorweg: Die Erbschaftsteuer ist für die meisten Erben deutlich niedriger als die Einkommensteuer.

Und: Die Erbschaftsteuer ist auch deutlich weniger kompliziert als die Einkommensteuer.

Wann der Erwerb dem Finanzamt gemeldet werden muss

Der Erwerb muss dem Finanzamt grundsätzlich binnen drei Monaten seit dem Erwerb angezeigt werden.

Ausnahme: Es gibt ein Testament oder einen Erbvertrag, der vom Nachlassgericht eröffnet worden ist.

Was geschieht, wenn der Erwerb nicht gemeldet werden muss

Muss der Erwerb nicht gemeldet werden, wird sich das Finanzamt von sich aus an den Erwerber wenden und ihn auffordern, eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben.

Dies aber nur, wenn der Nachlass so groß ist, dass ein Anfall von Erbschaftsteuer wahrscheinlich erscheint.

Ob das der Fall ist, können die Finanzämter den Mitteilungen der Banken entnehmen: Die Banken sind verpflichtet, Guthaben ab 5.000 Euro im Zeitpunkt des Todesfalles an das zuständige Finanzamt zu melden.

Wann die Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden muss

Das ist von Erbfall zu Erbfall unterschiedlich, je nach dem, wie kompliziert der Nachlass ist.

Für die Erbschaftsteuererklärung gibt es (seitenlange) Formulare im Internet. In den Formularen wird die Zusammensetzung des Nachlasses und die vom Erblasser vorgesehene Aufteilung desselben dezidiert abgefragt.  

Die Formulare sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Und die zuständigen Finanzämter sind je nach Bundesland auch unterschiedlich.

In Hamburg ist für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz am Gorch-Fock-Wall.

 

Fazit

Bei größeren Nachlässen kann die Erbschaftsteuer zu einem echten Thema werden. Setzen Sie sich frühzeitig von sich aus mit dem Finanzamt in Verbindung und klären Sie die weitere Vorgehensweise.

Und in steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte unbedingt an ein Steuerberatungsbüro!

 

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