Erbe ohne Testament – Was jetzt zu tun ist

Wenn jemand verstorben ist, ohne ein Testament gemacht zu haben, wird es für seine Angehörigen schwierig. Bevor es an die Verteilung des Nachlasses geht, muss zunächst einmal geklärt werden, wer überhaupt Erbe der verstorbenen Person und damit für den gesamten Nachlass verantwortlich geworden ist.

 
 

Wer ohne Testament erbt

Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge ein: Es werden diejenigen Erben, die vom Gesetz als solche vorgesehen sind.

Was die gesetzliche Erbfolge bedeutet

Die gesetzliche Erbfolge ist zum einen so strukturiert, dass zunächst zwischen den Verwandten und dem Ehegatten der verstorbenen Person (Erblasser) unterschieden wird. Der Ehegatte erhält neben den Verwandten einen besonderen Platz.

Was die Verwandten angeht, gilt, dass

  • der näher Verwandte vor dem weiter entfernten Verwandten erbt

und, dass

  • die gerade Linie (Eltern Kinder, Enkel) vor der Seitenlinie (Geschwister, Nichten/Neffen, aber auch Onkel/Tante, Cousins und Cousinen) kommt.

  • Innerhalb der geraden Linie gehen die jüngeren Verwandten des Erblassers (Kinder, Enkel, also die Abkömmlinge) den älteren Verwandten (Eltern, Großeltern) vor.

  • Ist ein Abkömmling des Erblassers vor diesem verstorben, dann treten dessen Abkömmlinge in seine Position ein.     

Beispiel: Der Großvater ist verstorben, vor ihm war bereits sein Sohn verstorben. Also treten die Abkömmlinge des Sohnes nun in dessen Position ein und beerben den Großvater anstelle ihres verstorbenen Vaters.

Was die Erbquoten bedeuten

Wenn es mehr als einen Erben gibt, dann müssen die jeweiligen Erbquoten ermittelt werden. Denn geerbt wird nicht nach Gegenständen, sondern nach Quoten. Die Quote gibt an, welchen Anteil der jeweilige Erbe an dem Nachlass hat.

Wenn unter den Erben der Ehegatte des Erblassers ist, muss zunächst dessen Erbquote ermittelt werden. Diese richtet sich nach dem Güterstand, in dem Ehegatte und Erblasser zum Zeitpunkt des Todes verheiratet waren.

Beispiel: Im häufigsten Fall hinterlässt der Erblasser Ehefrau und zwei Kinder. Im häufigsten Fall hatten der Erblasser und seine Ehefrau keinen Ehevertrag gemacht. Dann waren sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Damit erbt die Ehefrau zu ein Halb. Die beiden Kinder müssen sich die andere Hälfte teilen und erben zu je einem Viertel.

 

Wie man anderen gegenüber seine Erbenstellung nachweist?

Um das Erbe antreten zu können, müssen Sie dem Rechtsverkehr, also allen Vertragspartnern des Erblassers, nachweisen, dass Sie befugt sind, den Nachlass in Besitz zu nehmen. Hierzu müssen Sie den Erbfall, also den Todesfall nachweisen, am besten durch die Sterbeurkunde. Und weiterhin müssen Sie die Erbfolge nachweisen, was ohne ein Testament überaus schwierig wird. In aller Regel werden Sie einen Erbschein benötigen.

Viel einfacher wird es für Sie, wenn der Erblasser Ihnen eine General-Vorsorgevollmacht und idealerweise auch Bankvollmachten zu seinen Lebzeiten erteilt hat.

Was bei der Nachlassregelung alles ansteht

Bevor der Nachlass verteilt werden kann, muss dieser zunächst um alle Schulden, die der Verstorbene hinterlassen hat, bereinigt werden. Das heißt, es müssen alle Rechnungen bezahlt und laufende Kredite, wenn möglich, abgelöst werden. Was das alles konkret heißt, können Sie hier auf meiner Webseite nachlesen:


Wann Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten

Professionelle Hilfe brauchen Sie immer, wenn

  • die Erbenstellungen unklar sind und/oder

  • wenn der Nachlass unübersichtlich und womöglich überschuldet ist

  • und vor allem dann, wenn Konflikte drohen, z.B. mit den Miterben oder den Nachlassgläubigern.

Rufen Sie mich gern an oder schicken mir eine E-Mail!

 

Sie möchten wissen, welche Ansprüche Ihnen zustehen?

In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Schritte sinnvoll sind – diskret & zuverlässig.

Ich helfe Ihnen persönlich und diskret, in Hamburg-Mitte oder per Telefon. Kontaktieren Sie mich unverbindlich per Telefon, per E-Mail oder auf dem Kontaktformular und schildern mir Ihr Anliegen.

Ich setze mich zeitnah mit Ihnen in Verbindung und wir besprechen, ob und wie ich Ihnen helfen kann und zu welchen Konditionen.

Zurück
Zurück

Testament verfassen: 5 häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

Weiter
Weiter

Pflichtteil einklagen – Was Angehörige wissen sollten