Was passiert bei einer Erbausschlagung in Hamburg?
Nicht jeder freut sich darüber, Erbe zu werden. Denn zu erben heißt, rechtlich vollständig in die Fußstapfen des Verstorbenen zu treten und Verantwortung zu übernehmen. Das heißt auch, Verantwortung für die Schulden zu übernehmen. An diesem Punkt fragen sich viele, wie sie einer Schuldenfalle, die der Verstorbene hinterlassen hat, entkommen.
Was eine Erbausschlagung rechtlich bedeutet
Mit einer Erbausschlagung erklärt man, auf das Erbe zu verzichten und nicht in die Rechtsposition des Erblassers einzutreten.
Wie eine Erbausschlagung in Hamburg abläuft
Man macht einen Termin beim Amtsgericht/Nachlassgericht. In erster Linie zuständig ist das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Notfalls zuständig ist das Nachlassgericht, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. In Hamburg gibt es acht Amtsgerichte/Nachlassgerichte. An welches Nachlassgericht Sie sich wenden müssen, erfahren Sie im Internet unter „Hamburg Service Amtsgerichte Nachlasssachen“. Dort können Sie auch Online Termine für eine Erbausschlagung vereinbaren.
Welche Fristen gelten
Es gilt, schnell zu reagieren: In der Regel beträgt die Frist nur sechs Wochen! Wann die Frist beginnt, ist abhängig davon, ob es ein Testament gibt oder nicht:
Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, dann beginnt die Frist an dem Tag, an dem Sie vom Nachlassgericht die Mitteilung über die Testamentseröffnung erhalten haben.
Hierzu ein wichtiger Hinweis: Sofern das Testament nicht beim Nachlassgericht hinterlegt worden war, muss es dort unverzüglich nach dem Auffinden abgeliefert werden!
Sofern es kein Testament gibt, beginnt die Frist in dem Augenblick, in dem Sie vom Todesfall und von Ihrer Erbenstellung Kenntnis erlangt haben. Das ist mitunter ziemlich subjektiv.
Nur ausnahmsweise beträgt die Ausschlagungsfrist sechs Monate.
Welche Probleme entstehen können
Wenn Sie Online einen Termin für eine Erbausschlagung buchen wollen, werden Sie folgenden Hinweis finden: „Dieser Online Dienst dient nicht der Fristwahrung für die Ausschlagung einer Erbschaft.“ Das heißt, mit der Inanspruchnahme dieses Dienstes sind Sie, was das Einhalten der Frist angeht, noch nicht aus dem Schneider!
In Hamburg sind die meisten Nachlassgerichte leider notorisch überlastet, so dass online kein rechtzeitiger Termin zu bekommen ist. Auch die Geschäftsstellen, bei denen man telefonisch einen Termin buchen könnte, sind kaum erreichbar.
Wenn die Zeit drängt, müssen Sie also einen Notar aufsuchen, ihm die Erbausschlagung erklären und ihn beauftragen, die Erklärung binnen Frist beim Nachlassgericht einzureichen.
Welche Kosten entstehen
Gerichts- und auch Notargebühren richten sich immer einheitlich nach demselben Gesetz (GNotKG). Die Höhe der anfallenden Gebühr/en richtet sich nach dem Gegenstandswert, hier also nach dem (Brutto-) Nachlasswert. Ist der Nachlass überschuldet, fällt eine Mindestgebühr von derzeit € 30.- an.
Wann Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten
Wann Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten
Anwaltliche Hilfe sollten Sie immer dann in Anspruch nehmen, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sie das Erbe antreten oder ausschlagen sollen. Oder auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Nachlass tatsächlich überschuldet ist.
Wichtig: Eine vorschnell erklärte Erbausschlagung kann ungute Konsequenzen haben!
Sie möchten wissen, welche Ansprüche Ihnen zustehen?
In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Schritte sinnvoll sind – diskret & zuverlässig.
Ich helfe Ihnen persönlich und diskret, in Hamburg-Mitte oder per Telefon. Kontaktieren Sie mich unverbindlich per Telefon, per E-Mail oder auf dem Kontaktformular und schildern mir Ihr Anliegen.
Ich setze mich zeitnah mit Ihnen in Verbindung und wir besprechen, ob und wie ich Ihnen helfen kann und zu welchen Konditionen.