Wann man einen Erbschein braucht und was man dafür tun muss

Das ist die häufigste Frage, die mir nach einem Todesfall gestellt wird: Brauchen wir / brauche ich einen Erbschein? Und wie geht das?

 
 

Was ein Erbschein ist und wann man ihn braucht

Ein Erbschein ist ein öffentliches Dokument, das von Ihnen beim Amtsgericht/Nachlassgericht beantragt werden muss. Man braucht ihn, wenn die Erbenstellung nach einer verstorbenen Person bescheinigt werden muss, wenn also kein Testament vorhanden ist.

Einen Erbschein zu bekommen, kostet allerdings und dauert, und zwar oft Monate oder sogar Jahre.
Dies ist allerdings nur in besonderen Fällen so:

Wann man keinen Erbschein benötigt

Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, reicht das Testament, zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes und der Sterbeurkunde, zum Nachweis des Erbfalls und der Erbenstellung aus und es muss kein Erbschein beantragt werden.

Was bei Grundbuchämtern gilt

Wenn Sie eine Immobilie (Grundstück oder Eigentumswohnung) geerbt haben, müssen Sie als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden.

Beim Grundbuchamt kann der Erbfall und die Rechtsnachfolge anstelle eines Erbscheins durch ein notariell beurkundetes und vom Nachlassgericht eröffnetes Testament (nebst Sterbeurkunde) nachgewiesen werden.

Wer also ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung geerbt hat, bekommt die Umschreibung im Grundbuch auf den eigenen Namen nur, wenn er einen Erbschein oder ein notarielles Testament vorlegen kann.

Wie und wo der Antrag gestellt werden muss - und was in Hamburg zu beachten ist

Zuständig für das Erteilen eines Erbscheins ist das Amtsgericht/Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. In Hamburg gibt es acht Amtsgerichte. Online erfahren Sie unter „Hamburg Service Amtsgerichte Nachlasssachen“, welches Amtsgericht in Ihrem Fall zuständig ist. 

Es ist allerdings in Hamburg leider gar nicht so einfach, einen Termin beim Nachlassgericht zu bekommen. Wenn Sie online „Erbscheinsantrag Amtsgericht Hamburg“ eingeben, gelangen Sie zu einem Formular, das Sie zunächst ausfüllen und mit allen darin geforderten Unterlagen an das Nachlassgericht absenden müssen (bringen Sie alles am besten persönlich vorbei). Erst dann wird eine Terminabsprache möglich sein.

Der Grund für diese umständliche Prozedur ist, dass in Hamburg die meisten Nachlassgerichte leider überlastet sind. Auch die Geschäftsstellen, bei denen man telefonisch einen Termin buchen könnte, sind kaum erreichbar.

Wenn die Zeit drängt, wählen Sie also die teurere Variante und machen einen Termin bei einem Notar. Teilen Sie ihm mit, dass es um einen Erbscheinsantrag geht und fragen Sie, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen (in der Regel das Testament, die Sterbeurkunde, Ihren Personalausweis und Ihre Geburtsurkunde). Und beauftragen Sie den Notar, Ihren Antrag beim Nachlassgericht einzureichen.

Was ein Erbschein kostet

Die Kosten sind für Notare und Gerichte einheitlich gesetzlich geregelt im GNotKG. Sie hängen ab von dem Wert, den der Brutto-Nachlass hat, sind also individuell verschieden.

Wie lange es in Hamburg dauert, bis man einen Erbschein bekommt

Bundesweit dauert es einige Monate, bis ein Erbschein erteilt wird. In Hamburg dauert es aus dem vorstehend genannten Grund sogar je nach Amtsgericht bis zu zwei Jahre.

TIPP: Wenn Sie sicher wissen, dass Sie eine Immobilie erben werden, dann bitten Sie die Person, die Ihnen die Immobilie vererben möchte, darum, ein notarielles Testament zu errichten. Lassen Sie sich von der Person ansonsten auf jeden Fall eine Generalvorsorgevollmacht mit Wirkung über den Tod hinaus erteilen, damit Sie in der Schwebezeit zwischen dem Erbfall und der Eintragung in das Grundbuch handlungsfähig sind.

 

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