Testamentsberatung: Wenn eine NGO von Ihnen erben soll…
Zusammenfassung:
Wer nicht weiß, wem er sein Vermögen nach seinem Tod zukommen lassen soll, wählt meist eine wohltätige Organisation (NGO) aus. Aber nicht alle NGO´s haben auf alle Ewigkeit Bestand. Sehr ärgerlich wird es, wenn die NGO im Zeitpunkt des Erbfalles nicht mehr existiert. Daher ist es wichtig, vorzubeugen.
Die Ausgangslage: Wem vererbe ich was, wenn ich keine Familie (mehr) habe?
Im Rahmen meiner Testamentsberatungen erlebe ich es immer wieder:
Kinderlose Ehepaare möchten sich gegenseitig als alleinige Erben und beim Tod des Längerlebenden eine gemeinnützige, vorzugsweise karitativ tätige Organisation (NGO) als Erben einsetzen. So geht es auch vielen Alleinstehenden, die „die buckelige Verwandtschaft“ übergehen wollen.
Meist werden bekannte Organisationen, also „die üblichen Verdächtigen“ (auch „professionelle Erben“ genannt), ausgewählt.
Manche Erblasser allerdings möchten kleine, wenig bekannte Organisationen bedenken. Organisationen, die ebenso viel Sinnvolles leisten, die weniger sichtbar sind und um Geldzuwendungen kämpfen müssen. Das ist ehrenwert, aber nicht ganz ungefährlich:
Das Problem und mögliche Lösungen
Ein kleiner gemeinnütziger Verein kann durchaus insolvent oder mit einem größeren Verein verschmolzen oder wegen Erfüllung des Vereinszwecks liquidiert werden. Wenn also der als Alleinerbe oder Miterbe eingesetzte „X e.V.“ im Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr existiert, dann kann es durchaus geschehen, dass Ihre „buckelige Verwandtschaft“ alsbald in den Startlöchern steht und das Erbe für sich beansprucht.
Was also tun, um als Erblasser späteren Streit um die Auslegung des Testaments wegen einer unbeabsichtigten Lücke bei der Erbeinsetzung zu verhindern?
Am besten – meinen - anwaltlichen Rat einholen!
Und immer daran denken, neben dem designierten Erben auch mindestens einen Ersatzerben einzusetzen, etwa den Rechtsnachfolger. Am besten noch einen zweiten Ersatzerben einsetzen, z.B. eine andere NGO mit ähnlicher satzungsmäßiger Zielsetzung.
Sinnvoll wäre auch das Anordnen einer Testamentsvollstreckung.
Lassen Sie uns darüber sprechen. Bald!
Sie möchten wissen, welche Ansprüche Ihnen zustehen?
In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Schritte sinnvoll sind – diskret & zuverlässig.
Ich helfe Ihnen persönlich und diskret, in Hamburg-Mitte oder per Telefon. Kontaktieren Sie mich unverbindlich per Telefon, per E-Mail oder auf dem Kontaktformular und schildern mir Ihr Anliegen.
Ich setze mich zeitnah mit Ihnen in Verbindung und wir besprechen, ob und wie ich Ihnen helfen kann und zu welchen Konditionen.