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Herzlich willkommen im Erbrecht, sehr geehrte Ratsuchende!

Das Erbrecht ist ein ungeheuer facettenreicher und teilweise auch komplizierter Teil unseres Zivilrechts. Es hat aber nicht zwingend etwas mit einem Trauerfall zu tun, sondern kann schon Bedeutung zu Lebzeiten erlangen:
Zum Beispiel, wenn Sie sich Gedanken über die Errichtung eines Testaments machen oder ein Teil Ihres Vermögens schon zu Lebzeiten an Ihre Lieben weitergeben wollen.

Ist ein Trauerfall eingetreten, dann tun sich für die Hinterbliebenen eine Vielzahl von Fragen auf:
Zum Beispiel, was zu tun ist, wenn kein Testament vorhanden ist, was mit einem vorhandenen Testament geschehen muß, wie der Nachlaß zu behandeln ist, wie mit Erbansprüchen umzugehen ist, wann ein Erbschein beantragt werden muß oder wie die Erbschaftsteuer zu erklären ist.
Oder es deutet sich bereits Streit an hinsichtlich der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, der Erfüllung von Vermächtnissen, Auflagen oder Pflichtteilsansprüchen.
Oder es werden Ansprüche von Seiten Dritter gegen den Nachlaß oder gar gegen die Erben geltend gemacht.

Ich berate und vertrete Sie gern in allen Fragen rund um das Erbrecht und die lebzeitige Vermögensnachfolge. Meine Schwerpunkte liegen in der Beratung Testamentsgestaltung und im Pflichtteilsrecht.
Die folgenden Themen sind die gängigsten im Erbrecht und in meiner Beratungs- und Vertretungstätigkeit. Kontaktieren Sie mich gern!

Damit Ihr Vermögen in die richtigen Hände fällt:

Ich biete Ihnen maßgeschneiderte Lösungen!

Damit Sie Freude an Ihrem Erbe haben:

Falls Sie enterbt wurden: